Der Winter ist noch nicht vorbei…

Winterliche Bedingungen mit Schnee, Bodenfrost und/oder Eis bringen Aufgaben für die Grundstückseigentümer mit sich.

Nach unserer „Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen“ wurde die Räum- und Streupflicht bei Schnee- und Eisglätte auf die Eigentümer der Anliegergrundstücke übertragen.

Gehwege und innerörtliche Straßen ohne ausgebaute Gehwege werden gleichbehandelt. Sofern keine Gehwege vorhanden sind, ist ein Fahrbahnstreifen von 1,5m Breite zu räumen und durch Streumittel sicher begehbar zu halten.

Um im Falle eines Wegeunfalls rechtliche Rückgriffe auf die Räum- und Streupflichtigen zu vermeiden, wird um sorgfältige Umsetzung der Satzung gebeten.

Es wird darauf hingewiesen, dass der von der Ortsgemeinde beauftragte Räum- und Streudienst die Grundstückseigentümer nicht von ihrer Sorgfaltspflicht befreit.

Ausdrücklich bitte ich um Verständnis für die vom Räumdienst seitlich zum Wegrand geschobenen Schneemassen.

Vor dem Hintergrund der zuletzt zu bewältigenden Schneemassen hat der eingesetzte Winterdienst seine Aufgabe sehr gut gemacht, auch wenn ihm das Verbrennen des Schnees immer noch nicht gelungen ist..

Egon Müller
Ortsbürgermeister