Baum- und Heckenschnitt ab 01.03. eingeschränkt
Die untere Naturschutzbehörde des Westerwaldkreises weist daraufhin, dass mit Beginn des Monats März bei Rückschnitt- und Rodungsarbeiten gesetzliche Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes zu beachten sind. Seit vergangenen Dienstag ist es nach diesem Gesetz nicht mehr gestattet, Hecken, Gebüsch und andere Gehölze … Weiterlesen