Unkraut auf inner- und außerörtlichen Grundstücken

Verwilderte Grundstücke stehen in voller Blüte.
Disteln und Unkräuter, auch Jakobskreuzkraut gedeihen prächtig und der Unkraut- bzw. Samenflug ist zeitweise mit bloßem Auge zu verfolgen.
Weil das Problem juristisch betrachtet in den nachbarrechtlichen Bereich fällt, bestehen seitens der Ortsgemeinde keine unmittelbaren Eingriffsmöglichkeiten gegen die Grundstückseigentümer.
Unabhängig davonwurde der Unkrautflug inzwischen mehrfach als Grundstücksbeeinträchtigung rechtswirksam bewertet.
Eigentümer von verwahrlosten Grundstücken wurden zur Beseitigung des Wildwuchses und zu einer zweimaligen Säuberung des Grundstücks pro Jahr verpflichtet.
Deshalb bitte ich Grundstückseigentümer, ungenutzte oder brachliegende Flächen noch einmal unter diesem Aspekt zu betrachten und den Bewuchs vor der Blütezeit zu mähen oder zu mulschen, damit sich Unkraut und Disteln nicht ungebremst vermehren können.
Manchmal trägt dies auch zu einem freundlichen Nachbarschaftsgruß bei…

Egon Müller
Ortsbürgermeister