Regelungen für Brennholz-Selbstwerber

Vor dem Hintergrund der Brennholzzuteilung wird aus versicherungstechnischen Gründen auf die Regelungen der PEFC Zertifizierung hingewiesen.

  • Jeder Selbstwerber, der sein Brennholz im Gemeindewald bearbeitet, muss seine Sachkunde beim Umgang mit der Motorsäge durch Vorlage des „Motorsägenscheins“ nachweisen können. Bitte den Schulungsnachweis beim Einsatz von Motorsägen mitführen.
  • Die Motorsägen dürfen nur mit Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin ohne gesundheitsgefährdende Zusätze wie Blei, Schwefel und Benzole) und biologisch abbaubarem Kettenöl betrieben werden.

Auf das Tragen von Schnittschutzkleidung einschließlich Helm und Gehörschutz wird ebenfalls aus versicherungstechnischen Gründen hingewiesen.
Die Zertifizierung verpflichtet die Waldbesitzer und die mit der Waldbewirtschaftung beauftragten Forstämter, die Einhaltung der PEFC-Regelungen vor Ort zu überwachen.

Egon Müller
Ortsbürgermeister