Winterdienst

Nach den Erfahrungen der letzten Woche bitten die Fahrer der Räumfahrzeuge noch einmal darum, Privatfahrzeuge so abzustellen, dass die Fahrbahnen ohne Einschränkungen geräumt werden können.
Auf der Fahrbahn abgestellte Fahrzeuge behinderten den Räumdienst bei ohnehin beengten Straßenverhältnissen so weit, dass streckenweise nicht geräumt werden konnte.
Darüber hinaus teilen die Fahrer der Räumfahrzeuge mit, dass mit dem schwenkbaren Räumschild versucht wird, den Schnee in unkritische Bereiche zu schieben, um Beeinträchtigungen für die Anlieger möglichst zu vermeiden.
Unabhängig davon wird darauf hingewiesen, dass der im Auftrag der Ortsgemeinde eingesetzte Winterdienst nicht von der Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer befreit.