Grabmalgestaltung

Seit Februar 2009 hat die Ortsgemeinde die Errichtung von Wiesen- und Urnengräbern als Reihengrabstellen für unsere drei Friedhöfe eingeführt. Mit dieser Entscheidung wurden auch bindende Vorgaben zur Gestaltung dieser Grabstellen in die Friedhofssatzung mit aufgenommen. 
Die Angehörigen der in diesem Jahr noch herzustellenden Grabmale werden gebeten, die Gestaltungsvorgaben der Satzung zu beachten und vor der Beauftragung eines Steinmetzes die Freigabe bei der Gemeindeverwaltung einzuholen. Ebenfalls nach geltender Satzung sind die Unternehmereinsätze auf den Friedhöfen bei der Gemeindeverwaltung anzumelden, damit die exakte Lage des Grabmales vor Ort eingemessen und angezeigt werden kann, um nachträgliche Änderungen und Ärgernisse zu vermeiden.
Um Beachtung wird gebeten.