Anmeldung von Hunden
Nach den Bestimmungen der „Satzung über die Erhebung von Hundesteuer“ ist das Halten von Hunden innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Hundehaltung oder nach Zuzug in unsere Ortsgemeinde anzumelden. Ich bitte die Hundehalter der vorgesehenen Anmeldepflicht nachzukommen und weise … Weiterlesen