Betriebszeiten Rasenmäher und Gartengeräte

Die Saison für Rasenmäher und Freischneider läuft auf Hochtouren.
Aus aktuellem Anlass bitte ich um Beachtung und Einhaltung der vorgegebenen Betriebszeiten laut aktuellem Landesimmissionsschutzgesetz für Rasenmäher und Gartengeräte.
An Werktagen gilt in Wohngebieten ein generelles Betriebsverbot für Rasenmäher zwischen 13:00 und 15:00 Uhr und 20:00 bis 07:00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen.

Darüber hinaus sind die Betriebszeiten für Freischneider, Motorsensen, Laubsammler und ähnliche Gartengeräte ungeachtet ihrer Betriebsweise und Energieversorgung generell eingeschränkt auf 9:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr.
Um Beachtung wird gebeten.

Egon Müller
Ortsbürgermeister