Witterungsbedingt gedeihen Unkräuter und Disteln zurzeit prächtig.
Benachbarte Grundstücke werden beim Samenflug gleich mitversorgt.
Weil dieses Ärgernis in den Bereich des Nachbarrechts fällt, bestehen seitens der Ortsgemeinde nur bittende Einflussmöglichkeiten auf die Grundstückseigentümer.
Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem Urteil die zunächst aussichtslos erscheinende Klage eines Gartennutzers gegen Unkraut und Samenflug aus verwahrlosten Nachbargrundstücken unterstützt.
Der Unkrautflug wurde rechtswirksam als Grundstücksbeeinträchtigung gewertet, die gegen nachbarrechtliche Bestimmungen verstößt.
Der Eigentümer der verwahrlosten Grundstücke wurde zur nachhaltigen Beseitigung des Unkrauts vor der Blüte verurteilt. Vor diesem Hintergrund bitte ich alle Grundstückseigentümer, ungenutzte innerörtliche und am Ortsrand liegende Grundstücke zu mähen oder zu mulchen, damit sich Unkräuter nicht weiter ausdehnen können. Ich bitte dabei, die veröffentlichten Einsatzzeiten / Ruhezeiten für Garten- und Pflegegeräte zu beachten.
Egon Müller
Ortsbürgermeister