Durch Regen und Sonne wächst in diesem Jahr alles, was grün ist, besonders gut. Die örtlichen Straßenrinnen bleiben da nicht unverschont.
Es wird daran erinnert, dass alle Grundstückseigentümer oder Nutzer von bebauten und unbebauten Grundstücken an öffentlich gewidmeten Straßen und Plätzen gemäß Satzung der Ortsgemeinde verpflichtet sind, die Rinnen von Unkraut, Unrat und sonstigem Bewuchs freizuhalten. Die eingesetzten Gemeindearbeiter wurden vorab informiert…