Die Saison für Rasenmäher und Freischneider läuft auf Hochtouren.
Aus aktuellem Anlass bitte ich bei den „Hochtouren“ um Beachtung der vorgegebenen Betriebszeiten nach § 8 Landesimmissionsschutzgesetz für Rheinland Pfalz.
An Werktagen gilt in Wohngebieten ein generelles Betriebsverbot für Rasenmäher zwischen 13:00 und 15:00 Uhr und 20:00 bis 07:00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen.
Darüber hinaus sind die Betriebszeiten für Freischneider, Motorsensen, Laubsammler und ähnliche Gartengeräte ungeachtet ihrer Betriebsweise und Energieversorgung (Motor- oder Akku bzw. Elektrogeräte) generell eingeschränkt auf 9:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr.
Um Beachtung im Sinne gut nachbarlicher Beziehungen wird gebeten.