Bekanntmachung zur Schöffenwahl

Die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Wahlperiode 2024 – 2028 liegt in der Zeit vom 15.05.2023 bis zum 22.05.2023 während der üblichen Sprechstunden zu jedermanns Einsicht beim Ortsbürgermeister aus.
Gegen die Richtigkeit der Vorschlagsliste kann ab dem Ende der Auslegungsfrist innerhalb einer Woche schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch beim Ortsbürgermeister erhoben werden.

Egon Müller
Ortsbürgermeister