Auszugsweise Satzung Feld- und Waldwege

Um witterungs- und jahreszeitbedingte Beschädigungen an Wirtschaftswegen weitgehend zu reduzieren oder im Idealfall ganz zu vermeiden, wird an die „Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege“ erinnert.
Zur allgemeinen Information wird diese Satzung an dieser Stelle auszugweise bekannt gegeben.
Der vollständige Satzungstext kann während der Sprechstunden donnerstags ab 19:00 Uhr im Büro Schulstraße 10 eingesehen werden.

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