Anmeldung von Hunden

Nach den Bestimmungen der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer ist das Halten von Hunden innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Hundehaltung oder nach Zuzug in unsere Ortsgemeinde anzumelden.
Eine Prüfung hat ergeben, dass bisher nicht alle Hundehalter ihre Hunde angemeldet haben.
Falls eine Anmeldung noch nicht vorgenommen wurde, bitte ich dies umgehend entweder
bei der Gemeindeverwaltung während der Sprechstunde oder direkt bei der VGV Hachenburg nachzuholen.
Ich weise darauf hin, dass Verstöße gegen die Anzeigepflicht Ordnungswidrigkeiten
nach § 14 der GemO sind, die mit einer Geldbuße geahndet werden können.

Egon Müller
Ortsbürgermeister