Betriebszeiten Gartengeräte

Die Saison für Rasenmäher und Freischneider ist eröffnet. Die Container für Grünabfälle werden fleißig befüllt.
Der richtige Zeitpunkt, um noch einmal auf die gesetzlich festgelegten Einsatzzeiten für Rasenmäher und sonstige Gartengeräte hinzuweisen:
In Wohngebieten gilt ein generelles Betriebsverbot für motorbetriebene Rasenmäher an Werktagen zwischen 13:00 und 15:00 Uhr und abends ab 20:00 bis 07:00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen. Darüber hinaus sind die Betriebszeiten für motorbetriebene Freischneider, Motorsensen, Laubsammler u. Ä. weiter eingeschränkt auf 9:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr.
Ausnahmeregelungen für den Betrieb von sog. geräuscharmen motorbetriebenen Rasenmähern während der Mittagszeit sind mit der Änderung des Landesimmissionsschutzgesetzes weggefallen.
Um Beachtung wird im Sinne gutnachbarschaftlicher Beziehungen gebeten.

Egon Müller
Ortsbürgermeister